FAQ - Mietenverrechnung
Die monatliche Abbuchung wird von uns gerne eingerichtet, wenn Sie uns das SEPA-Lastschriftsmandat unterschrieben übermitteln. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir übermitteln Ihnen gerne das entsprechende Formular. Sie ersparen sich dadurch auch Überweisungsspesen und brauchen sich um die monatliche Überweisung nicht mehr kümmern.
Beim Dauerauftrag beauftragen Sie ihre Bank jeden Monat einen gleich bleibenden Betrag an uns zu überweisen. Beim Abbuchungs-(Einziehungs-) auftrag ziehen wir jedes Monat exakt den Betrag von ihrem Konto ein, der sich durch die entsprechende Vorschreibung ergibt. Sollte sich z.B. durch die Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben ergeben, wird dieses mit der laufenden Miete gegen verrechnet oder im Falle eines Gesamtguthabens sogar automatisch rück überwiesen.
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt bis spätestens 30.Juni des Folgejahres.
Die Wohnbeihilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen (Höhe der Miete, persönliche Verhältnisse, Einkommen) vom Amt der Kärntner Landesregierung gewährt. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in bei unseren Mitarbeitern im Rechnungswesen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kärntner Landesregierung unter